Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Frühjahr einen Vorschlag für die Förderung "Vorschlag für die Förderung der KWK – KWKG 2015" veröffentlicht.

Im Kern soll die Förderung der KWK für große Kraftwerke der allgemeinen Versorgung ausgebaut werden. Für Mini-BHKW, die erst in 2016 in Betrieb gehen, dürfte es hingegen schlechter werden als heute. Die Förderdauer für kleine Mini-BHKW sinkt auf 45.000 Vollbenutzungsstunden. Bisher konnten BHKWs in 10 Jahren im Schnitt auf rund 60.000 Vollbenutzungsstunden kommen. Auch an der Zuschlagshöhe wird sich voraussichtlich Einiges ändern: Für den in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom steigt der KWK-Zuschlag um 2,59 Cent/kWh. Für selbstgenutzten Strom sinkt der KWK-Zuschlag um 1,41 Cent/kWh.
Noch gibt es weder eine Gesetzesvorlage noch herrscht Einigkeit in der politischen Welt über die Eckpunkte des neuen Gesetzes. Von Verbänden und Bundesländern schlägt dem Ministerium Gegenwind entgegen. Auch das Ministerium selbst scheint den eingeschlagenen Kurs im Bereich KWK zu korrigieren:  Die Abgabe für Kohlekraftwerke wird nach neuster Planung entschärft und der KWK-Ausbau soll die entstehende Lücke schließen. Welche Anlagen in Zukunft gefördert werden und wie die Eigenstromnutzung in Zukunft bewertet wird, steht noch völlig offen.
Eins ist jedoch sicher: noch nie waren Mini-BHKWs wirtschaftlicher als heute – auch dank erheblicher staatlicher Förderung, bspw. dem Mini-KWK-Impulsprogramm seit Januar 2015. Sichern Sie sich noch jetzt die Förderung nach aktueller Gesetzeslage. Unsere Einschätzung: Besser wird es nicht!

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